Eignung eines Vorsorgebeauftragten bei Familienkonflikten (Vermögenssorge/Rechtsverkehr)
Entscheid151 III 52927. August 2025Deutsch (+ 1 weitere Sprache)
Das Bundesgericht hält fest, dass bei Familienkonflikten die Eignung eines Vorsorgebeauftragten nur zurückhaltend zu verneinen ist. Eine blosse Möglichkeit einer Verschärfung des Konflikts und nicht konkret festgestellte Gefährdungen reichen nicht, um die Eignung für Vermögenssorge und Rechtsverkehr abzuerkennen. Der Entscheid des Obergerichts wird aufgehoben und die Sache an die KESB zurückgewiesen, damit diese erneut prüft.
Gebiete Erbrecht, Nachfolgeplanung, Testamente und letztwillige Verfügungen